Auszug unserer Leistungspalette
Neben der selbstverständlichen Erbringung der gesetzlich geforderten
Verwaltergrundleistungen der §§ 24, 27, 28 Wohnungseigentumsgesetz
treten wir hervor durch:
- Regelmäßige persönliche Anlagenbegehungen
- Umgehende Fertigstellung der Jahresabrechnung nach Eingang der
Heizkostenabrechnung und somit zeitnahe Einberufung der
Eigentümerversammlungen
- Unterstützung des Beirates bei der Rechnungsprüfung, nach Ihren Wünschen vor Ort oder in unserem Büro
- Auf Wunsch überlassen wir die systematisch zusammengestellten
Abrechnungsunterlagen den Verwaltungsbeiräten zur alleinigen Prüfung.
Offene Fragen werden vor der Versammlung gemeinsam geklärt.
- Ausarbeitung von Preisspiegeln in Vorbereitung von Sanierungs-
und Instandhaltungsmaßnahmen. Die Auftragsvergabe erfolgt in Abstimmung
mit dem Verwaltungsbeirat.
- Kostenfreie Abwicklung auch größerer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
- Regelmäßige Informationen der Miteigentümer per Aushang oder Rundschreiben.
- Erstellung fundierter Wirtschaftspläne