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Was darf in Tiefgaragen gelagert werden?
(Donnerstag, 21.04.2011)


Keinesfalls dürfen Müllbehälter, Umzugsgut, Brennholz, Gasflaschen oder eben Gegenstände die nicht zum Unterhalt eines dort untergestellten Kraftfahrzeuges dienen, dort gelagert werden.

Erlaubt ist die Lagerung pro Stellplatz von bis zu 5 Reifen (4 + 1) wie z.B. der Winterreifen im Sommer.

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