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Posch Hausverwaltung GmbH
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(Donnerstag, 21.04.2011)
Keinesfalls dürfen Müllbehälter, Umzugsgut, Brennholz, Gasflaschen oder eben Gegenstände die nicht zum Unterhalt eines dort untergestellten Kraftfahrzeuges dienen, dort gelagert werden.
Erlaubt ist die Lagerung pro Stellplatz von bis zu 5 Reifen (4 + 1) wie z.B. der Winterreifen im Sommer. « zurück |